Wohngeld-Rechner 2026: Wohngeld berechnen mit Rechenweg – Ende 2025 im Schnitt 296 € im Monat
Ort, Haushalt, Miete und Einkommen eingeben: Der Wohngeld-Rechner schätzt Ihr Wohngeld nach dem Recht von 2026 und zeigt jeden Rechenschritt. Verbindlich entscheidet Ihre Wohngeldstelle.

Rechner Eine Schätzung nach den geltenden Regeln
Wohngeld berechnen
Drei Angaben. Danach sehen Sie jeden Rechenschritt.
Voraussichtlich
110 € Wohngeld im Monat
Beispiel Rechenbeispiel 1 des Bundesbauministeriums (Stand 1. Januar 2025): eine alleinstehende Rentnerin. Tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.
- Das Vermögen wurde nicht geprüft.
Eine Schätzung. Verbindlich entscheidet Ihre Wohngeldstelle; den Antrag stellen Sie dort.
Entwurf 2027 – kein Gesetz
Wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 21/8284) so beschlossen würde: 49 € im Monat statt heute 110 €.
Unsere Rechnung mit den Werten des Entwurfs, mit derselben Mietenstufe. Noch nicht beschlossen; bis dahin gilt das Recht von heute.
Rechenweg
| Haushalt: 1 Person |
| Person 1: |
| Gesetzliche Rente, brutto (vor Kranken- und Pflegeversicherung): 1.300,00 € im Monat = 15.600,00 € im Jahr |
| − Werbungskosten-Pauschbetrag für die Rente (§ 9a EStG): 102,00 € im Jahr |
| Summe: 15.498,00 € im Jahr |
| − 10 % pauschal für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 16 WoGG): 1.549,80 € |
| = Jahreseinkommen: 13.948,20 € (im Monat 1.162,35 €) |
| Summe der Jahreseinkommen: 13.948,20 €§ 13 WoGG |
| Gesamteinkommen im Jahr: 13.948,20 €§ 13 WoGG |
| Monatliches Gesamteinkommen Y = 13.948,20 € : 12 = 1.162,35 €§ 13 Abs. 2 WoGG |
| Bruttokaltmiete im Monat: 335,00 €§ 9 WoGG |
| Höchstbetrag für 1 Person, Mietenstufe I: 361,00 € + Klimakomponente 19,20 € = 380,20 €Anlage 1, § 12 Abs. 1 und 7 WoGG |
| Die Miete liegt nicht über Höchstbetrag plus Klimakomponente: angesetzt werden 335,00 €§ 11 Abs. 1 WoGG |
| + Entlastungsbetrag für Heizkosten für 1 Person: 110,40 €§ 12 Abs. 6 WoGG |
| M = 335,00 € + 110,40 € = 445,40 €§ 11 Abs. 1 WoGG |
| Werte für 1 Person: a = 0,04, b = 0,0004797, c = 0,0000408Anlage 2 WoGG |
| z1 = a + b · M + c · Y = 0,04 + 0,0004797 · 445,40 + 0,0000408 · 1.162,35 = 0,3010822600Anlage 3 Nr. 2 WoGG |
| z2 = z1 · Y = 0,3010822600 · 1.162,35 = 349,9629649110 |
| z3 = M − z2 = 445,40 − 349,9629649110 = 95,4370350890 |
| z4 = 1,15 · z3 = 109,7525903524 (ungerundetes Wohngeld) |
| Auf volle Euro gerundet (ab 0,50 € aufrunden): 110 €Anlage 3 Nr. 3 WoGG |
| Wohngeld: 110 € im Monat |
Quelle: Wohngeldgesetz §§ 9–21 und Anlagen 1–3, gesetze-im-internet.de; Werte gültig ab 1. Januar 2025. Gerechnet in Ihrem Browser; wir speichern nichts.
Mit diesem Wohngeld-Rechner schätzen Sie in wenigen Minuten, wie viel Wohngeld Ihr Haushalt 2026 bekommen könnte. Sie geben an, wo die Wohnung liegt, wie hoch die Bruttokaltmiete ist und wer dort wohnt, mit dem Einkommen jeder Person. Der Wohngeld-Rechner nutzt die Formel aus § 19 des Wohngeldgesetzes mit den Werten, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und 2026 unverändert weiter gelten. Zum Ergebnis gehört der ganze Rechenweg, Zeile für Zeile, mit dem Paragrafen zu jedem Schritt. Das Ergebnis ist eine Schätzung. Ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen, entscheidet nur Ihre Wohngeldstelle, und das nur auf Antrag.
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Was brauche ich für den Wohngeld-Rechner?
Halten Sie am besten zwei Papiere bereit: den Mietvertrag oder die letzte Nebenkostenabrechnung und die Nachweise über das Einkommen, zum Beispiel die Lohnabrechnung oder den Rentenbescheid. Was Sie eingeben, bleibt in Ihrem Browser. Der Wohngeld-Rechner schickt nichts an uns und nichts an eine Behörde.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten. Mieterinnen und Mieter bekommen ihn als Mietzuschuss, wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, als Lastenzuschuss. So steht es in § 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG):
„Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.“
Quelle: WoGG § 1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
Wohngeld bekommen viele Menschen. Am Ende des Jahres 2025 waren es nach dem Statistischen Bundesamt rund 1,3 Millionen Haushalte, 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor; auf seiner Themenseite nennt das Amt 1.332.365 Wohngeldhaushalte. Im Durchschnitt hatte ein Haushalt Anspruch auf 296 € im Monat. In 51 Prozent der Haushalte war die Person mit dem meisten Einkommen im Ruhestand, eine Rentnerin, ein Rentner oder jemand mit Pension (Destatis, Pressemitteilung vom 25. September 2026, und Themenseite Wohngeld, abgerufen am 7. November 2026). Wie viel es für Ihren Haushalt wäre, schätzt der Wohngeld-Rechner oben.
Wohngeld ist keine Grundsicherung. Ist Wohngeld zusammen mit anderen vorrangigen Leistungen wie dem Kinderzuschlag höher als der Anspruch auf Grundsicherung, geht es nach den Antworten des Bundesbauministeriums der Grundsicherung vor (abgerufen am 7. November 2026). Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, bekommt deshalb in der Regel kein Wohngeld, denn dort sind die Kosten der Wohnung schon enthalten (§ 7 WoGG). Ob Wohngeld oder Grundsicherung besser passt, klärt der Ratgeber Wohngeld oder Bürgergeld; was Ihnen im Grundsicherungsgeld zustünde, schätzt der Bürgergeld-Rechner.
Vom Mietzuschuss bis zum Weiterleistungsantrag ordnet die Themenkarte, was zum Wohngeld gehört; die unterstrichenen Punkte führen zu der Seite mit den Einzelheiten.
Wohngeld zwischen Miete, Einkommen und anderen Hilfen
- WohngeldZuschuss zur Miete oder zur Belastung
- Wer es bekommt
- Mieter: Mietzuschuss
- Eigentümer: Lastenzuschuss
- Meist nicht neben Grundsicherungsgeld
- Nicht, wenn alle BAföG bekommen könnten
- Wie viel es gibtEine Formel aus Miete und Einkommen
- Miete bis zum Höchstbetrag
- Mietenstufe des Ortes
- Einkommensgrenze
- Antrag
- Bei der Wohngeldstelle
- Gezahlt ab dem Monat des Antrags
- Weiterleistungsantrag
- Andere HilfenWas dazu passt oder vorgeht
- Kinderzuschlag
- Grundrenten-Freibetrag
- Grundsicherungsgeld
- GesetzentwurfNoch kein Gesetz
- Kürzungen statt Erhöhung
- Neue Mietenstufe für viele Orte
Wie wird Wohngeld berechnet?
Wohngeld wird mit einer einzigen Formel berechnet, und in ihr stecken nur zwei Zahlen aus Ihrem Leben: die Miete, die zählt (M), und das Einkommen, das zählt (Y). Alles andere sind feste Werte aus dem Gesetz, die der Wohngeld-Rechner selbst einsetzt. Je höher die Miete, desto mehr Wohngeld; je höher das Einkommen, desto weniger.
Eine Formel, zwei Zahlen aus Ihrem Leben
1,15·(M−(a+b·M+c·Y)·Y)
Für 1 Person: a = 0,04; b = 0,0004797; c = 0,0000408
- M – Miete, die zählt: Ihre Bruttokaltmiete bis zur Obergrenze Ihrer Stufe, dazu ein fester Betrag für die Heizkosten.
- Y – Einkommen, das zählt: alle im Haushalt zusammen, nach Abzügen, im Monat.
- a, b, c – feste Werte je nach Zahl der Personen (Anlage 2). 1,15 – derselbe Faktor für alle.
Mehr Miete, mehr Wohngeld. Mehr Einkommen, weniger.
Quelle: WoGG § 19 Abs. 1 und Anlage 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
M ist Ihre Bruttokaltmiete, aber höchstens bis zur Obergrenze Ihrer Mietenstufe, dazu ein fester Betrag für die Heizkosten. Y ist das monatliche Gesamteinkommen aller Personen im Haushalt nach den Abzügen, die das Gesetz vorsieht. Die Werte a, b und c hängen nur davon ab, wie viele Personen zum Haushalt zählen; sie stehen in Anlage 2 des Gesetzes. Gerechnet wird in vier Schritten mit zehn Nachkommastellen, wie es Anlage 3 WoGG vorschreibt. Am Ende wird auf volle Euro gerundet: unter 50 Cent ab, ab 50 Cent auf.
Wer Wohngeld berechnen will, stößt auf zwei Regeln, die viele überraschen. Erstens: Liegen M oder Y unter einem Mindestwert aus Anlage 3, rechnet das Gesetz mit diesem Mindestwert. Ein sehr kleines Einkommen zählt deshalb so, als wäre es etwas größer. Zweitens: Ergibt die Formel weniger als 10 € im Monat, gibt es gar kein Wohngeld (§ 21 Nr. 1 WoGG). Deshalb sinkt das Wohngeld mit steigendem Einkommen nicht bis auf null, sondern hört an einer bestimmten Grenze plötzlich auf. Wo diese Grenze für Ihren Haushalt liegt, zeigt die Seite Einkommensgrenzen beim Wohngeld.
Das Bundesbauministerium hat elf Rechenbeispiele veröffentlicht, die genau so rechnen (Beispiele für die Berechnung des Wohngelds, Stand 1. Januar 2025, abgerufen am 7. November 2026). Das erste ist eine alleinstehende Rentnerin in Mietenstufe I mit 335 € Bruttokaltmiete und 1.300 € Rente brutto. Sie bekommt nach dem Ministerium 110 € Wohngeld im Monat. Genau dieses Beispiel zeigt der Wohngeld-Rechner, bevor Sie etwas eingeben, mit allen Zwischenschritten.
Welche Mietenstufe hat mein Ort?
Jede Gemeinde in Deutschland hat eine Mietenstufe von I bis VII. Sie richtet sich danach, wie weit die Mieten dort über oder unter dem Durchschnitt in ganz Deutschland liegen (§ 12 Abs. 5 WoGG). Je teurer der Ort, desto höher die Stufe und desto mehr Miete zählt beim Wohngeld.
Von Stufe I bis VII: wie viel Miete das Wohngeld höchstens zählt
Alle Haushaltsgrößen im selben Maßstab: Mit mehr Personen wird die Treppe höher, mit weniger niedriger. Tippen Sie auf eine Stufe: Darunter steht dann ihr Betrag. Zum Drehen ziehen Sie die Treppe zur Seite. Mit der Tastatur: ← → dreht, ↑ ↓ wählt eine Stufe.
Jede Stufe ist so hoch wie ihr Höchstbetrag (Anlage 1) für 2 Personen, in Euro im Monat. Miete darüber zählt beim Wohngeld nicht mit. Die Grenze steigt noch um die Klimakomponente: 24,80 € im Monat (§ 12 Abs. 7).
| Mietenstufe | heute |
|---|---|
| Mietenstufe I | 437 € |
| Mietenstufe II | 493 € |
| Mietenstufe III | 551 € |
| Mietenstufe IV | 619 € |
| Mietenstufe V | 680 € |
| Mietenstufe VI | 745 € |
| Mietenstufe VII | 820 € |
Quelle: WoGG § 12 Abs. 1 und 7, Anlage 1, gültig ab 1. Januar 2025, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
Die Liste der Mietenstufen steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung und gilt unverändert seit dem 1. Januar 2023. Die Karte zeigt jede Gemeinde in ihrer Stufe; mit dem Suchfeld finden Sie Ihren Ort. Im Wohngeld-Rechner stellt die Ortssuche die Stufe selbst ein.
Die Mietenstufen in Deutschland
- I361
- II408
- III456
- IV511
- V562
- VI615
- VII677
Unter der Stufe: Höchstbetrag in Euro für die Miete eines 1-Personen-Haushalts (WoGG Anlage 1).
Quelle: Mietenstufen: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3; 28 Inselgemeinden: WoGG § 12 Abs. 4a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026. Grenzen: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen; vereinfacht und nach Mietenstufe eingefärbt. Ortsliste: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026. Entwurf 2027: Bundestag-Drucksache 21/8284, dserver.bundestag.de, abgerufen am 7. November 2026.
Größere Gemeinden stehen mit eigenem Namen in der Liste. Für kleinere gilt die Stufe ihres Kreises, und für 28 Gemeinden auf Inseln ohne Verbindung zum Festland gilt eine gemeinsame Stufe (§ 12 Abs. 4a WoGG). Ausführlich, mit den Höchstbeträgen und der Einkommensgrenze jeder Stufe, steht das auf der Seite Mietenstufe nachschlagen.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld?
Der Wohngeld-Rechner rechnet wie das Gesetz mit Ihrer Bruttokaltmiete, aber nur bis zu einem Höchstbetrag. Der hängt von der Zahl der Personen und der Mietenstufe ab und steht in Anlage 1 des Gesetzes. Dazu kommt die Klimakomponente, ein fester Zuschlag auf den Höchstbetrag (§ 12 Abs. 7 WoGG). In der Tabelle ist eine Person in Mietenstufe IV markiert.
Die Obergrenze für die Miete
Höchstbetrag in Euro im Monat. Liegt die Miete darüber, zählt nur der Höchstbetrag. Zeilen: Mietenstufe; Spalten: Personen im Haushalt. Markiert: 1 Person, Stufe IV. „+1“: für jede weitere Person.
| Mietenstufe | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | +1 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | 361 | 437 | 521 | 608 | 694 | +82 |
| II | 408 | 493 | 587 | 686 | 782 | +94 |
| III | 456 | 551 | 657 | 766 | 875 | +106 |
| IV | 511 | 619 | 737 | 858 | 982 | +119 |
| V | 562 | 680 | 809 | 946 | 1080 | +129 |
| VI | 615 | 745 | 887 | 1035 | 1183 | +149 |
| VII | 677 | 820 | 975 | 1139 | 1302 | +163 |
Klimakomponente (§ 12 Abs. 7), kommt zum Höchstbetrag dazu: 1 Person: 19,20 € · 2 Personen: 24,80 € · 3 Personen: 29,60 € · 4 Personen: 34,40 € · 5 Personen: 39,20 € · jede weitere: +4,80 €
Entlastung bei den Heizkosten (§ 12 Abs. 6), kommt zur Miete dazu: 1 Person: 110,40 € · 2 Personen: 142,60 € · 3 Personen: 170,20 € · 4 Personen: 197,80 € · 5 Personen: 225,40 € · jede weitere: +27,60 €
Quelle: WoGG Anlage 1 (zu § 12 Abs. 1), § 12 Abs. 7, § 12 Abs. 6, gültig ab 1. Januar 2025, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
Liegt Ihre Miete über dem Höchstbetrag plus Klimakomponente, verlieren Sie dadurch nicht das Wohngeld. Die Wohngeldstelle rechnet dann nur so, als wäre die Miete genau so hoch wie diese Grenze, und der Wohngeld-Rechner ebenso. Den Rest der Miete tragen Sie selbst.
Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete mit den kalten Nebenkosten, etwa Wasser, Müllabfuhr und Hausreinigung. Heizung und Warmwasser gehören nicht dazu, ebenso wenig Haushaltsstrom und die Miete für Garage oder Stellplatz (§ 9 Abs. 2 WoGG). Stecken diese Kosten in Ihrer Miete und weist der Mietvertrag sie nicht aus, werden feste Pauschalen abgezogen; auch der Wohngeld-Rechner kann das. Für die Heizung zählt das Gesetz stattdessen einen festen Entlastungsbetrag zur Miete dazu, für eine Person 110,40 € im Monat, ganz gleich, wie viel Sie wirklich heizen (§ 12 Abs. 6 WoGG, abgerufen am 7. November 2026).
Welches Einkommen zählt beim Wohngeld?
Beim Wohngeld zählt weder der Bruttolohn noch der Nettolohn, sondern ein eigenes Gesamteinkommen nach den §§ 13 bis 18 WoGG. Für jede Person im Haushalt wird das Jahreseinkommen ermittelt: die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Bei Arbeitnehmern ist das mindestens der Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr, bei der gesetzlichen Rente 102 € (§ 9a EStG). Davon werden pauschal je 10 Prozent abgezogen, wenn Steuern vom Einkommen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind, zusammen höchstens 30 Prozent (§ 16 WoGG). Die Jahreseinkommen aller Personen werden addiert, Freibeträge abgezogen, und ein Zwölftel davon ist Y.
Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht als Einkommen. Elterngeld zählt nur, soweit es über 300 € im Monat liegt. Ob von einem Lohn Steuer abgezogen wird, fragt der Wohngeld-Rechner bei jeder Person ausdrücklich. Er nimmt es nie einfach an, denn ein falsches Ja würde das Wohngeld zu hoch schätzen. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung klärt das: Steht dort Lohnsteuer, setzen Sie das Häkchen.
Was ist Wohngeld Plus – und gibt es 2026 ein neues?
„Wohngeld Plus“ ist der Name der großen Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Mit ihr kamen die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente dazu. Das heutige Wohngeld ist also das Wohngeld Plus; ein eigenes neues gibt es nicht. Seitdem wurden die Werte einmal erhöht: Am 1. Januar 2025 trat die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes in Kraft, die das Wohngeld nach dem Bundesbauministerium im Durchschnitt um etwa 30 € im Monat anheben sollte (BMWSB, Wohngelddynamisierung 2025, abgerufen am 7. November 2026). Diese Werte gelten 2026 weiter. Ein „Wohngeld-Plus-Rechner 2026“ rechnet deshalb mit denselben Zahlen wie dieser Wohngeld-Rechner.
Was ändert sich beim Wohngeld 2027?
Für 2027 plant die Bundesregierung keine Erhöhung, sondern Kürzungen. Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8284), noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026. Der Entwurf würde die übliche Anpassung zum 1. Januar 2027 aussetzen und den dauerhaften Teil des Heizkostenbetrags halbieren. Den Wert c in der Formel würde er um 58 Prozent erhöhen, sodass Einkommen stärker zählt, und Wohngeld gäbe es erst ab 15 € statt ab 10 €. Außerdem bekämen viele Gemeinden eine neue Mietenstufe. Das Blatt zeigt jede Änderung für eine Person und rechnet das erste Beispiel des Ministeriums, das auch im Wohngeld-Rechner steht, mit allen Werten des Entwurfs.
Was der Gesetzentwurf für 2027 ändern würde
Entwurf – kein Gesetz Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/8284
- Entlastung bei den Heizkosten, 1 Person110,40 €62,40 €die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert
- Wert c in der Formel, 1 Person0,00004080,00006446Einkommen mindert das Wohngeld stärker
- Kein Wohngeld unter10 €15 €§ 21 Abs. 1 Nr. 1 (neu)
- Wohngeld höher als die berücksichtigte Mietemöglichnie§ 19 Abs. 4 (neu)
- Vermögen: Grenze für alle zusammenkeine120.000 €im Gesetz statt nur in der Verwaltungsvorschrift
- Beispiel: BMWSB, Rechenbeispiel 1 (Stand 1.1.2025)110 €49 €unsere Rechnung mit den Werten des Entwurfs, Mietenstufe wie heute
Quelle: Bundestag-Drucksache 21/8284 (Gesetzentwurf der Bundesregierung); heute: WoGG §§ 12, 19, 21 und Anlage 2, dserver.bundestag.de, abgerufen am 7. November 2026. Noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen; bis dahin gilt das Recht von heute.
Das Kabinett hat den Entwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten, und sein Ausschuss hat am 4. November 2026 Sachverständige angehört. Beschlossen ist er nicht, und weil der Bundesrat zustimmen muss, kann sich bis dahin noch vieles ändern. Bis ein neues Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, gilt das Wohngeld so, wie der Wohngeld-Rechner es heute berechnet. Was der Entwurf im Einzelnen vorsieht, steht im Ratgeber Wohngeld 2027.
Wie genau ist dieser Wohngeld-Rechner?
Der Wohngeld-Rechner rechnet die Formel des Gesetzes nach, mit den Werten aus dem Gesetz und in der vorgeschriebenen Reihenfolge. Mit den Angaben der elf Rechenbeispiele des Bundesbauministeriums kommt er bei allen elf auf denselben Betrag wie das Ministerium. Wie wir das prüfen, steht auf der Seite So rechnen wir.
Trotzdem bleibt das Ergebnis eine Schätzung, aus drei Gründen. Erstens kennt die Wohngeldstelle Ihre Unterlagen und rechnet mit dem Einkommen, das sie für die Zeit der Bewilligung erwartet. Zweitens gibt es Fälle, die der Wohngeld-Rechner nicht abbildet, etwa eine Lastenberechnung für Eigentümer ohne bekannte Belastung, Einkommen aus Vermietung oder Kapital und Einkommen, das im Lauf des Jahres schwankt. Drittens prüft die Behörde auch das Vermögen und wer zum Haushalt zählt. Auch das Bundesbauministerium sagt über seinen eigenen Rechner, er diene „lediglich einer ersten Orientierung“ (BMWSB, Wohngeld-Plus-Rechner, abgerufen am 7. November 2026).
Wer bekommt kein Wohngeld?
Kein Wohngeld gibt es in vier häufigen Fällen. Der erste ist eine andere Leistung, in der die Wohnkosten schon stecken, vor allem Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 7 WoGG). Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beenden kann, schließt diese Leistung das Wohngeld nicht aus, unter weiteren Bedingungen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG). Rückwirkend gibt es Wohngeld dann nicht: Es beginnt erst mit dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Mehr dazu steht im Ratgeber Wohngeld oder Bürgergeld. Der zweite Fall: Alle Personen im Haushalt könnten dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, auch wenn der Betrag null wäre (§ 20 Abs. 2 WoGG). Mehr dazu steht im Ratgeber Wohngeld für Studenten und Azubis.
Der dritte Fall ist ein zu hohes Einkommen: Ergibt die Formel weniger als 10 €, gibt es nichts, und der Wohngeld-Rechner zeigt „kein Wohngeld“. Der vierte ist erhebliches Vermögen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (Nr. 21.37) liegt es in der Regel vor, wenn das verwertbare Vermögen 60.000 € für die erste Person und 30.000 € für jede weitere übersteigt. Das ist eine Richtschnur für die Behörden, kein Gesetz; die Wohngeldstelle prüft den einzelnen Fall. Nach dem Vermögen fragt der Wohngeld-Rechner nicht.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Wir nehmen keine Anträge an, und ein Ergebnis im Wohngeld-Rechner ist kein Antrag. Wichtig ist der Zeitpunkt: Wohngeld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, nicht für die Monate davor (§ 25 Abs. 2 WoGG). Wer den Antrag erst später stellt, verliert deshalb die Monate davor. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate; danach braucht es einen neuen Antrag, den Weiterleistungsantrag.
Viele Länder bieten den Antrag online an. Das Bundesbauministerium verweist dafür auf das Portal verwaltung.bund.de, wo Sie unter „Wohngeld“ die zuständige Stelle finden. In Berlin etwa geht der Antrag über das Service-Portal Berlin. Welche Papiere Sie brauchen und wie es Schritt für Schritt geht, steht im Ratgeber Wohngeld beantragen.
Welche Hilfen gibt es neben dem Wohngeld?
Familien mit Kindern sollten auch den Kinderzuschlag prüfen. Er wird zusätzlich zum Wohngeld gezahlt. Wenn Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen höher sind als der Anspruch auf Grundsicherung, geht das Wohngeld der Grundsicherung vor (BMWSB, Fragen und Antworten zum Wohngeld, abgerufen am 7. November 2026). Der Kinderzuschlag-Rechner rechnet beides zusammen; der Wohngeld-Rechner auf dieser Seite nur das Wohngeld. Für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten gibt es beim Wohngeld einen eigenen Freibetrag auf die Rente (§ 17a WoGG). Was das ausmacht, erklärt der Ratgeber Wohngeld für Rentner.
Weiterlesen
- Mietenstufe nachschlagen: die Stufe jeder Gemeinde, heute und nach dem Entwurf für 2027.
- Einkommensgrenzen beim Wohngeld: die Tabelle für 1 bis 6 Personen und Ihre eigene Grenze.
- Wohngeld beantragen: wo, wann und mit welchen Unterlagen.
- Wohngeld 2027: was der Gesetzentwurf ändern würde.
- Wohngeld für Rentner: Rente, Grundrentenfreibetrag und Heim.
- Kinderzuschlag-Rechner und Bürgergeld-Rechner.
Quellen
- Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere §§ 1, 7, 9, 12, 16, 19, 21, 25 und Anlagen 1 bis 3: gesetze-im-internet.de/wogg, abgerufen am 7. November 2026.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Beispiele für die Berechnung des Wohngelds, Stand 1. Januar 2025, abgerufen am 7. November 2026.
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026, noch kein Gesetz, abgerufen am 7. November 2026.